Back to list The Sizewell C Project

Representation by Ministry of Energy, Agriculture, the Environment, Nature and Di (Ministry of Energy, Agriculture, the Environment, Nature and Di)

Date submitted
23 September 2020
Submitted by
Non-statutory organisations

I comment on the following subjects: Controllability of a core melt-down The influencing Human Factor Terrorist attacks Implications of the British Euratom withdrawal. In Detail: Beherrschbarkeit einer Kernschmelze Kernkraftwerken der sog. III. Generation, zu denen der EPR gehört, wird von ihren Be-fürwortern „inhärente Sicherheit“ attestiert. Im Gegensatz zu Kernkraftwerken der I. und II. Generation sollen sie angeblich über ausreichend Sicherheitseinrichtungen verfügen, um eine komplette Kernschmelze zu beherrschen. Die Behauptung, dass es möglich sei, einen Druckwasserreaktor mit „inhärenter Sicherheit“ zu entwickeln, zu bauen und über Jahrzehnte zu betreiben, ist schon Jahrzehnte alt. 1989 schlossen sich ein Unternehmen aus Frankreich und ein deutsches Unternehmen durch die Gründung einer gemeinsamen Firma zusammen. Diese sollte ein, wie es damals hieß, „konkurrenzfähiges Produkt für den Weltmarkt“ entwickeln, den Europäischen Druckwasserreaktor (European Pressurised Reactor, EPR). Ziel war, selbst hypothetische Störfälle auf das Innere des Kernkraftwerks zu begrenzen. Strahlenbelastungen der Bevölkerung oder gar Evakuierungsmaßnahmen sollten ausgeschlossen sein. Erreicht werden sollte dieses Ziel dadurch, dass ein für alle Betriebszustände kurz- und langfristig integrer Sicherheitsbehälter entwickelt werden sollte, in dem eine etwaige Kernschmelze stabilisiert und langfristig gekühlt werden könnte. Der Ausschluss schwerer Stör- oder Unfälle sollte ohne Rückgriff auf aktive Komponenten und ohne Eingriffe durch das Betriebspersonal des Kernkraftwerks sichergestellt werden. Diese Bestrebungen haben bis heute nicht dazu geführt, dass in Europa ein Europäischer Druckwasserreaktor ans Netz gebracht werden konnte. Projekte in Finnland (Olkiluoto), Frankreich (Flamanville) und Großbritannien (Hinkley Point C) sind z.T. durch erhebliche Planungs- und Bauverzögerungen gekennzeichnet und sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur mit erheblicher Unterstützung der Staatskasse in den jeweiligen Ländern aufrechterhalten werden können. Zwar gingen im chinesischen Taishan 2018 bzw. 2019 zwei EPR ans Netz. Aber der Be-weis dafür, dass es sich um inhärent sichere Reaktoren handelt, ist bei so kurzen Laufzeiten längst nicht erbracht. In aktuellen EPR-Projekten werden Laufzeiten von 60 Jahren vorgesehen. Hinzu kommt, dass es sich bei den Europäischen Druckwasserreaktoren – verglichen mit Kernkraftwerken der I. oder II. Generation – um Kernkraftwerke mit sehr hoher Leistung und deutlich höherem Aktivitätsinventar handelt. Das ist auch jetzt wieder der Fall bei den beiden Reaktorblöcken von Sizewell C. Niemand kann belegen, dass die Integrität der jeweiligen Sicherheitsbehälter über sechs Jahrzehnte Volllastbetrieb gewährleistet sein wird und dass es deshalb nicht zu schweren Stör- oder Unfällen kommen wird. Weltweit gab und gibt es kein Kernkraftwerk, das auf 60 Jahre Leistungsbetrieb zurückblicken kann. Außerdem gibt es keine längeren Betriebsbilanzen von Kernkraftwerken, die mit einer so hohen elektrischen Leistung betrieben worden wären wie die geplanten Reaktoren von Sizewell C. Wie sich diese Betriebsbedingungen auf die Eintrittswahrscheinlichkeit und auf die Beherrschbarkeit einer Kernschmelze auswirken würden, ist unklar. Insofern ist aber keine solide Grundlage dafür gegeben, substantielle Umweltauswirkungen in Nachbarstaaten durch einen kerntechnischen Unfall am Standort Sizewell C von vornherein auszuschließen. Einfluss des Menschen Wie bereits dargelegt, darf inhärente Sicherheit nicht davon abhängen, dass die Betriebsmannschaft des EPR im Anforderungsfall in der Lage ist, zeitgerecht die richtigen Maßnahmen zu treffen. Es ist aber weder möglich noch wäre es sinnvoll, den Einfluss des Menschen auf die Sicherheit des Reaktorbetriebs gänzlich auszuschließen. Entwickelt, errichtet, betrieben und beaufsichtigt werden Kernkraftwerke von Menschen. Genügend fachkundiges und zuverlässiges Personal, das auf diesen Gebieten tätig wird, ist in Deutschland zunehmend schwieriger zu gewinnen. Das gilt besonders für geeignete Nachwuchskräfte. Dafür, dass sich diese Situation in Großbritannien deutlich günstiger gestaltet, liegen keine Anhaltspunkte vor. Die Mehrzahl der Bauverzögerungen und Betriebsstörungen bis hin zu kerntechnischen Stör- und Unfällen kommt weltweit nach bisheriger Erfahrung durch menschliches Versagen zustande. In Fukushima war ein Naturereignis (die Höhe des Tsunami) erheblich unterschätzt worden, in Flamanville bewirkten zahlreiche Fertigungsmängel (z.B. fehlerhafte Schweißnähte) mehrjährige Verzögerungen und den Reaktorunfall in Tschernobyl lösten u.a. eigenmächtige Experimente des Betriebspersonals aus. Solche Einflussfaktoren können nirgends ausgeschlossen werden und es muss damit gerechnet werden, dass auch die Reaktorblöcke von Sizewell C ihnen nicht gewachsen wären – selbst wenn man diese grundsätzlich als inhärent sicher ansehen würde. Terroristische Angriffe Von noch ganz anderer Qualität als menschliche Fehlleistungen, wie sie im vorangegangenen Kapitel beschrieben sind, wären Einwirkungen, die gerade darauf gerichtet sind, den sicheren Reaktorbetrieb zu gefährden. In dem Dokument „Major Accidents and Disasters“ geht die Vorhabenbeschreibung zu Sizewell C zwar auf terroristische Handlungen, u.a. auf „unautorisierte Fahrzeuge, die sich dem Kraftwerksgelände nähern“ ein. Hierzu wird allerdings lediglich die Information gegeben, dass insoweit Sicherheitsvorkehrungen getroffen und „angemessene Maßnahmen“ für einen sicheren Anlagenbetrieb getroffen werden. Es ist zwar einerseits verständlich, dass die Öffentlichkeit in dieser Materie keine sehr detaillierte Beschreibung von Abwehrmaßnahmen erwarten kann. Andererseits bleibt dadurch die Ungewissheit, ob tatsächlich ausreichende Vorkehrungen getroffen werden, erhalten. Stetig wachsende Bedeutung bekommt für die zuständigen Behörden in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung des Problemfelds Cyber-Kriminalität. Das Dokument „Major Accidents and Disasters“ äußert sich zwar auch hierzu, allerdings in nahezu identischer Weise wie zu Terrorangriffen im Allgemeinen (siehe vorhergehender Absatz). Abgesehen davon, dass Außenstehenden insofern auch zu diesem Problembereich nicht deutlich wird, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind, bleibt noch ein weiterer Aspekt zu beachten: Wenn die Überwachung der Reaktorsicherheit und die Initiierung von Sicherheitsmaßnahmen weitgehend über ein digitales System erfolgt, ist dieser Umstand auch bei Verwendung modernster Sicherheitstechnik schon für sich genommen mit dem Risiko verbunden, dass diese Technik auch einmal ausfallen und möglicherweise nicht zeitgerecht durch ein adäquates System ersetzt werden kann. Insofern wäre von Interesse, in Bezug auf welche Anwendungsfälle und inwieweit in Sizewell C ggf. der Rückgriff auf externe Notfallmaßnahmen notwendig werden könnte. Folgen des britischen Euratom-Austritts Der britische Euratom-Austritt kann sich negativ auf die Reaktorsicherheit und den Strahlenschutz auswirken, in Bezug auf bestehende Anlagen, aber auch auf geplante Projekte. Dies ergibt sich im Einzelnen aus Folgendem: Es ist nicht erkennbar, wodurch die Regelungen des Euratom-Vertrages zu den Kontroll-befugnissen der EU-Kommission in Großbritannien ersetzt werden sollen. Mit diesen Re-gelungen sind z.B. innerhalb der Euratom-Gemeinschaft Kontrollbesuche durch Euratom-Inspektoren etabliert, die eine unabhängige Überwachung des Sicherheitsniveaus in den einzelnen Mitgliedsstaaten gewährleisten. Mit welchen Mechanismen diese unabhängige Überwachung in der Zukunft sichergestellt werden soll, ist unklar. Gemäß Euratom-Vertrag hat die Europäische Kommission das Recht, die Arbeitsweise und Wirksamkeit der Einrichtungen zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt und der Einhaltung der Grundnormen nachzuprüfen. Hierbei werden stichprobenartig die Einrichtungen zur Kontrolle der Emissionen kerntechnischer Anlagen und darüber hinaus die Umgebungsüberwachung sowie das staatliche Überwachungssystem und die Qualitätssicherungsmaßnahmen überprüft. Es wäre von großem Interesse zu erfahren, in welcher Form die diesbezüglichen Euratom-Inspektionen ersetzt werden sollen. Nicht erkennbar ist außerdem, durch welche Regelungen das zwischen den Euratom-Mitgliedsstaaten vereinbarte Überwachungssystem in Bezug auf die bestimmungsgemäße Verwendung spaltbarer Stoffe und auf die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle, insbesondere abgebrannter Brennelemente, gleichwertig abgelöst werden soll. Eine Euratom-Richtlinie verpflichtet überdies alle Euratom-Mitgliedsstaaten, nationale Entsorgungsprogramme zu erstellen. Damit soll die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle innerhalb eines europa-rechtlichen Rahmens sichergestellt werden. In Bezug auf hochradioaktive Abfälle werden innerhalb der EU nach derzeitigem Stand der Wissenschaft geologische Tiefenlager favorisiert. Dabei ist es auch möglich, dass einzelne Euratom-Mitgliedsstaaten sich zusammentun und ein gemeinsames Endlager anstreben. Welche nationalen Planungen in Großbritannien in dieser Hinsicht bestehen, die die Regelungen in der EU-Richtlinie ablösen werden, ist nicht transparent. Die Lösung dieser Frage ist für Großbritannien von großer Bedeutung, da das Volumen abgebrannter Brennelemente durch die neuen Kern-kraftwerksvorhaben in Hinkley Point und in Sizewell, wenn diese realisiert werden, sich noch deutlich erhöhen wird. Hinzukommen werden noch die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung. Zum Vergleich: Das Bundesumweltministerium rechnet damit, dass in Deutschland „rund 10.500 Tonnen Schwermetall in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Atomkraftwerke“ werden endgelagert werden müssen. Unterstellt man, dass die beiden Blöcke von Sizewell C tatsächlich – wie angestrebt – je 60 Jahre lang im Leistungsbetrieb sein werden, würde das dazu führen, dass allein aus diesen beiden Reaktoren hochradioaktives Schwermetall in einer Größenordnung von etwa 4000 Tonnen endgelagert werden müsste. Unklarheit besteht – über das Projekt Sizewell C hinaus – darüber, wie sich nach dem Euratom-Austritt das britische Verhältnis zu der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO gestalten wird, welche Vereinbarungen mit der IAEO getroffen worden sind und in-wieweit diese geeignet sind, die von Großbritannien als Partner des Euratom-Vertrages übernommenen Pflichten inhaltlich zu ersetzen. Es ist den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht zu entnehmen, welche Auswirkungen das britische Ausscheiden aus dem EU-Binnenmarkt auf die Zulieferungen für den Bau der Reaktorblöcke von Sizewell C haben wird. Zu erkennen ist auch nicht, welche Folgen das Ausscheiden Großbritanniens aus dem Euratom-Vertrag auf die Brennstoffversorgung für das geplante Kernkraftwerk haben wird. Hieraus folgt, dass sich gegenwärtig weder die finanziellen Folgen für das Projekt noch die Auswirkungen auf die Sicherheitsstandards bei Sizewell C seriös abschätzen lassen. Was die Bereiche Forschung und Entwicklung angeht, gibt es innerhalb der Euratom-Gemeinschaft Projekte zur Aufrechterhaltung und Fortentwicklung der Reaktorsicherheit, außerdem z.B. zur Entwicklung langfristiger Entsorgungslösungen, zur Kompetenzentwicklung durch Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen oder auch zur Verbesserung des Strahlenschutzes. Hierfür werden bis zum Jahr 2027 absehbar mehr als 2 Milliarden Euro EU-Forschungsmittel zur Verfügung stehen. Es gibt keine Erkenntnisse darüber, inwieweit sich Großbritannien in der Zukunft an solchen Euratom-Programmen ggf. als Drittland beteiligen bzw. ob Großbritannien insoweit eigene, gleichwertige Forschungsprogramme auflegen wird. Besonders für diejenigen Espoo-Vertragspartner, deren Staatsgebiet sich in relativer Nähe zu Großbritannien befindet (z.B. Deutschland), wäre es sehr wichtig, umfassende Informationen darüber zu erhalten, inwieweit die hohen Sicherheitsstandards auf den Gebieten Reaktorsicherheit und Strahlenschutz zukünftig von Großbritannien eingehalten werden und inwieweit es Abstriche geben wird. Das betrifft nicht nur die Verpflichtungen aus dem Euratom-Vertrag, sondern insbesondere auch die vielfältigen Pflichten aufgrund von EU-Sekundärrecht. Weitere Konsequenzen aus dem britischen Euratom-Austritt bzw. derzeit noch offene Punkte hat die EU-Kommission ausführlich beschrieben in ihrer „Notice to Stakeholders – Withdrawal of the United Kingdom and the EURATOM Acquis“ vom 24. August 2020. Empfehlung Es wird empfohlen, dass die britische Genehmigungsbehörde das Vorhaben Sizewell C im Lichte der vorangegangenen Hinweise noch einmal kritisch betrachtet. Es spricht Überwiegendes dafür, dass nicht auszuschließende schwere Stör- oder Unfälle in Sizewell C durch radioaktiven Fallout substantielle Auswirkungen nicht nur auf Großbritannien selbst, sondern auch auf Nachbarstaaten wie Deutschland hätten. Zu einem solchen Risiko sind die finanziellen Folgen noch hinzuzurechnen. Bereits das Kernkraftwerksvorhaben Hinkley Point C wird Großbritannien aufgrund von regierungsamtlichen Verpflichtungserklärungen in zweistelliger Milliardenhöhe mitfinanzieren müssen. Es wäre fragwürdig, wenn das Projekt Sizewell C eine ähnliche Konsequenz hätte. Es ist festzustellen, dass die Stromerzeugung aus Kernenergie sich zu einer Energieform entwickelt hat, die weltweit nirgends mehr privat finanziert werden kann. Es könnte deshalb eine Überlegung wert sein, sich von dieser Energieform zu trennen und stattdessen sich anbietende nachhaltige Alternativen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Es liegt nicht nur im nationalen Interesse Großbritanniens, sondern auch im internationalen Interesse, eine nachhaltige, umweltschonende Energiewende zu etablieren. Mit relativ geringer finanzieller Unterstützung dürften sich in dem windreichen britischen Königreich noch deutlich mehr Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien errichten und betreiben lassen als das jetzt schon der Fall ist. Großbritannien strebt erfreulicherweise bereits einen 40%-igen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung an. Es ist der britischen Regierung zu raten, diesen Weg fortzusetzen. Die Steigerung des Atomstromanteils hätte dagegen zur Folge, dem Risiko der Klimakatastrophe mit dem Risiko einer Atomkatastrophe zu begegnen. Das sollte vermieden werden.